Es schneit über Nacht und Sie überlegen um fünf Uhr morgens, wer den Gehweg frei macht.
Professionell · Zuverlässig · Umweltbewusst
Zuverlässiger Winterdienst in Kempten und Umgebung
Räum- und Streupflicht heißt: vor Arbeitsbeginn ist geräumt. Wir übernehmen das für Sie – zuverlässig, dokumentiert und auch am Wochenende.
Kennen Sie diese Situation?
Die Räum- und Streupflicht endet nicht am Feierabend.
Sie tragen die Verkehrssicherungspflicht, können im Ernstfall aber nicht belegen, wann geräumt wurde.
An Wochenenden und Feiertagen fällt die Zuständigkeit regelmäßig auf Sie selbst zurück.
Haftung
- Sturzunfälle auf dem Gehweg
- Kein Nachweis über Einsätze
- Streit mit der Versicherung
Zeitdruck
- Einsatz vor 7 Uhr nötig
- Kurzfristiger Schneefall
- Niemand vor Ort verfügbar
Organisation
- Streugut nicht vorrätig
- Keine Vertretung bei Krankheit
- Unklare Zuständigkeit
Das Ziel
Das Ziel: sichere Wege, bevor der erste Mitarbeiter kommt
Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. In der Regel müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr geräumt und gestreut sein – bis in den Abend hinein.
Diese Pflicht lässt sich vertraglich übertragen. Entscheidend ist dann, dass jeder Einsatz nachvollziehbar dokumentiert ist. Genau das ist im Schadensfall der Unterschied zwischen einer schnellen Klärung und einem langen Streit.
Die beste Lösung in Kempten
Geräumt, bevor Sie darüber nachdenken
Drei Bausteine, die unseren Unterschied machen.
Feste Einsatzpläne
Vor Saisonbeginn werden Flächen, Zeitfenster und Streumittel schriftlich festgelegt. Sie wissen damit genau, was wann und in welcher Reihenfolge geräumt wird.
Wetterüberwachung
Wir behalten die Lage im Blick und rücken bei Bedarf aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Lückenlose Dokumentation
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Fläche protokolliert. Sollte es zu einem Sturz kommen, können Sie belegen, dass Ihrer Pflicht nachgekommen wurde.
Lassen Sie sich beraten
Was Sie erwarten wird
Bevor Sie entscheiden, ob wir Ihr richtiger Partner sind, lernen wir uns persönlich kennen.
Vorher / Nachher
Der Unterschied auf einen Blick
Ziehen Sie den Regler nach links oder rechts, um den Vorher- und Nachher-Zustand zu vergleichen.
Vorher
Unberührter Schnee und Glätte auf Gehweg und Zugang; Sturzgefahr für Mitarbeiter, Besucher und Lieferanten.
Nachher
Frei geräumte, gleichmäßig abgestreute Wege – sicher begehbar, bevor der erste Mitarbeiter eintrifft.
Einblicke
So arbeiten wir
Einblick in unseren Winterdienst – vom Räumen bis zur Dokumentation.




Häufige Fragen
Das wird oft gefragt
Ab wann muss geräumt und gestreut sein?
Üblich sind werktags 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr. Maßgeblich ist die Satzung der jeweiligen Gemeinde – für Kempten und die umliegenden Orte klären wir das im Rahmen der Angebotserstellung ab.
Übernehmen Sie damit auch die Haftung?
Mit dem Vertrag geht die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen und Zeiten auf uns über. Als Eigentümer bleibt Ihnen eine Kontrollpflicht; die Durchführung samt Nachweis liegt bei uns.
Womit wird gestreut?
Standard ist abstumpfendes Streugut wie Splitt, das in den meisten Gemeinden vorgeschrieben ist. Auftausalz kommt nur dort zum Einsatz, wo es zulässig und nötig ist – etwa bei Eisregen an Gefällestrecken.
Was passiert bei starkem Dauerschneefall?
Dann wird mehrfach am Tag geräumt. Die Reihenfolge richtet sich nach dem vereinbarten Einsatzplan, damit Hauptzugänge und Fluchtwege zuerst frei sind.
Keine leeren Versprechen – überzeugen Sie sich selbst
Hören Sie auf zu überlegen und fangen Sie an zu handeln. Was haben Sie zu verlieren? Lassen Sie uns kurz sprechen.