Professionell · Zuverlässig · Umweltbewusst

Zuverlässiger Winterdienst in Kempten und Umgebung

Räum- und Streupflicht heißt: vor Arbeitsbeginn ist geräumt. Wir übernehmen das für Sie – zuverlässig, dokumentiert und auch am Wochenende.

Kennen Sie diese Situation?

Die Räum- und Streupflicht endet nicht am Feierabend.

01

Es schneit über Nacht und Sie überlegen um fünf Uhr morgens, wer den Gehweg frei macht.

02

Sie tragen die Verkehrssicherungspflicht, können im Ernstfall aber nicht belegen, wann geräumt wurde.

03

An Wochenenden und Feiertagen fällt die Zuständigkeit regelmäßig auf Sie selbst zurück.

Haftung

  • Sturzunfälle auf dem Gehweg
  • Kein Nachweis über Einsätze
  • Streit mit der Versicherung

Zeitdruck

  • Einsatz vor 7 Uhr nötig
  • Kurzfristiger Schneefall
  • Niemand vor Ort verfügbar

Organisation

  • Streugut nicht vorrätig
  • Keine Vertretung bei Krankheit
  • Unklare Zuständigkeit

Das Ziel

Das Ziel: sichere Wege, bevor der erste Mitarbeiter kommt

Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. In der Regel müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr geräumt und gestreut sein – bis in den Abend hinein.

Diese Pflicht lässt sich vertraglich übertragen. Entscheidend ist dann, dass jeder Einsatz nachvollziehbar dokumentiert ist. Genau das ist im Schadensfall der Unterschied zwischen einer schnellen Klärung und einem langen Streit.

Die beste Lösung in Kempten

Geräumt, bevor Sie darüber nachdenken

Drei Bausteine, die unseren Unterschied machen.

Baustein 1

Feste Einsatzpläne

Vor Saisonbeginn werden Flächen, Zeitfenster und Streumittel schriftlich festgelegt. Sie wissen damit genau, was wann und in welcher Reihenfolge geräumt wird.

Baustein 2

Wetterüberwachung

Wir behalten die Lage im Blick und rücken bei Bedarf aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Baustein 3

Lückenlose Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Fläche protokolliert. Sollte es zu einem Sturz kommen, können Sie belegen, dass Ihrer Pflicht nachgekommen wurde.

Lassen Sie sich beraten

Was Sie erwarten wird

Bevor Sie entscheiden, ob wir Ihr richtiger Partner sind, lernen wir uns persönlich kennen.

Individuelle Analyse
Faire Preise
Qualifiziertes Personal
Feste Teams
Exzellente Qualität
Wunsch-Zeiten

Vorher / Nachher

Der Unterschied auf einen Blick

Ziehen Sie den Regler nach links oder rechts, um den Vorher- und Nachher-Zustand zu vergleichen.

Vorher Nachher Regler verschieben ↔

Vorher

Unberührter Schnee und Glätte auf Gehweg und Zugang; Sturz­gefahr für Mitarbeiter, Besucher und Lieferanten.

Nachher

Frei geräumte, gleichmäßig abgestreute Wege – sicher begehbar, bevor der erste Mitarbeiter eintrifft.

Einblicke

So arbeiten wir

Einblick in unseren Winterdienst – vom Räumen bis zur Dokumentation.

Häufige Fragen

Das wird oft gefragt

Ab wann muss geräumt und gestreut sein?

Üblich sind werktags 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr. Maßgeblich ist die Satzung der jeweiligen Gemeinde – für Kempten und die umliegenden Orte klären wir das im Rahmen der Angebotserstellung ab.

Übernehmen Sie damit auch die Haftung?

Mit dem Vertrag geht die Räum- und Streupflicht für die vereinbarten Flächen und Zeiten auf uns über. Als Eigentümer bleibt Ihnen eine Kontrollpflicht; die Durchführung samt Nachweis liegt bei uns.

Womit wird gestreut?

Standard ist abstumpfendes Streugut wie Splitt, das in den meisten Gemeinden vorgeschrieben ist. Auftausalz kommt nur dort zum Einsatz, wo es zulässig und nötig ist – etwa bei Eisregen an Gefällestrecken.

Was passiert bei starkem Dauerschneefall?

Dann wird mehrfach am Tag geräumt. Die Reihenfolge richtet sich nach dem vereinbarten Einsatzplan, damit Hauptzugänge und Fluchtwege zuerst frei sind.

Keine leeren Versprechen – überzeugen Sie sich selbst

Hören Sie auf zu überlegen und fangen Sie an zu handeln. Was haben Sie zu verlieren? Lassen Sie uns kurz sprechen.

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